EU-Whistleblower Richtlinie in Kraft – Betriebe ab 50 Beschäftigten in der Pflicht
Am 02. Juli 2023 tritt mit mehr als einem Jahr Verspätung das neue Hinweisgeberschutzgesetz nach Vorgaben der Whistleblower- EU-Richtlinie in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Missstände aufzudecken und Hinweisgeber bei der Meldung bestimmter (Rechts-)Verstöße vor Repressalien zu schützen.